IMPRESSUM:
Apura Yoga ©
Donovan Longaker
Yvonne Stolz-Longaker
Neuffenstraße 38/1
73107 Eschenbach

info@apura-yoga.com
Telefon 0049 (0) 1577 709 5838

Inhalt: Copyright Apura Yoga, 2015
Webseite: Christian Herbstreuth
Bilder: Miguel Sacramento, Surfemotions, Bigstock, photos.com, Getty Images International (Ireland)

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 1.1.2015)

Apura Yoga bietet Surf und Yoga Retreats sowie Yoga und Meditations- Retreats sowie Yoga und Meditation für Unternehmen an. Das gesamte Angebot wird auf der Internet-Präsentation www.apura-yoga.com bereit gestellt. Apura Yoga veranstaltet keine Reisen. Mit den Kursteilnehmern kommt kein Reisevertrag zustande, sondern lediglich ein Vertrag über die Erbringung bestimmter Leistungen, die im Rahmen der Retreats von Apura Yoga erbracht werden. Alleinige Hauptleistung ist der Unterricht im Wellenreiten, Meditation und Yoga.

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1. ANMELDUNG UND ANZAHLUNG
1.1 Die Anmeldung erfolgt schriftlich (per Post oder Email). Die Anmeldung wird für den Teilnehmer mit Eingang bei Apura Yoga verbindlich, für Apura Yoga tritt die Verbindlichkeit mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung und Rechnung (per Post oder Email) ein.
1.2 Nach dem Erhalt der Teilnahmebestätigung wird eine Anzahlung von 50 Prozent des Kurs- bzw. Rechnungsbetrages fällig. Die Zahlung des Restbetrages erfolgt spätestens 15 Tage vor Retreatbeginn.
1.3 Die Anzahlung bitte unverzüglich nach Erhalt der Teilnahmebestätigung durch Apura Yoga – überweisen. Die Kontoinformationen erhalten Sie zusammen mit der Teilnahmebestätigung. (Bei allen Überweisungen unbedingt Namen und Retreat- bzw. Termin angeben).
1.4 Erfolgt keine Überweisung innerhalb von 5 Tagen auf das Konto von Apura Yoga, hat Apura Yoga das Recht, den Teilnehmer durch Erklärung einer Kündigung von der Teilnahme auszuschließen und vom Teilnehmer eine Schadenspauschale in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages zu verlangen.

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2. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
2.1 Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben des Wellenreitsports und/oder Yoga und Meditation und aller anderen (sportlichen) Aktivitäten, an denen er teilnimmt, bestehen. Insbesondere erklärt der Teilnehmer, im Falle einer Teilnahme an einem Wellenreitkurs, dass er ein sicherer und geübter Schwimmer ist.
2.2 Alle sportlichen Aktivitäten erfolgen stets auf eigene Gefahr.
2.3 Apura Yoga Retreats ist nur für volljährige (mindestens 18 Jahre alt) Teilnehmer. In Ausnahmefällen kann eine besondere Vereinbarung zwischen Apura Yoga und dem minderjährigen Teilnehmer und seinem Erziehungsberechtigten getroffen werden.

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3. LEISTUNGEN
Im Teilnahmepreis sind die in der Teilnahmebestätigung angegebenen Leistungen enthalten. Abweichungen der einzelnen Leistungen durch Apura Yoga bleiben vorbehalten, sofern diese nach Vertragsabschluss aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen notwendig wurden und diese den Gesamtdurchschnitt des Aufenthalts nicht erheblich beeinträchtigen. An- und Abreise sind von den Teilnehmern selbständig in eigener Verantwortung zu organisieren und gehören nicht zur Leistung von Apura Yoga.

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4. RÜCKTRITT DURCH DEN TEILNEHMER
4.1 Die Stornierung durch den Teilnehmer ist jederzeit möglich und bedarf der Schriftform. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er den Retreat nicht an, hat er Apura Yoga eine Pauschale zu entrichten.
4.2 Die Pauschale richtet sich nach dem Gesamtpreis.
Es gilt folgende Staffelung:
bis 60 Tage vor Retreat € 50,00 Bearbeitungsgebühr
bis 30 Tage vor Retreat 25% des Gesamtbetrages
bis 15 Tage vor Retreat 50% des Gesamtbetrages
ab 14. Tag vor Retreat 100% des Gesamtbetrages
4.3 Maßgebend für die Berechnung der Fristen ist der Zeitpunkt des Eingangs des Rücktrittsschreibens bei Apura Yoga.
4.4. Vor Antritt des Retreats kann der Teilnehmer eine Ersatzperson stellen, welche den durch Apura Yoga gestellten Anforderungen für den Aufenthalt entspricht (z.B. Mindestalter 18 Jahre).
4.5 Auch für den Fall des Entstehens verschuldeter Körperschäden des Teilnehmers behält Apura Yoga den Anspruch auf den Preis für den Retreat.

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5. KÜNDIGUNG UND RÜCKTRITT DURCH APURA YOGA
Apura Yoga kann in folgenden Fällen vor Antritt des Retreats vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Retreats den Vertrag kündigen:
5.1 Kündigung wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Teilnahmebestätigung für den entsprechenden Retreat auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, hat Apura Yoga das Recht, den Vertrag bis spätestens eine Woche vor Retreatbeginn zu kündigen. Bereits geleistete Zahlungen des Teilnehmers werden unverzüglich zurück erstattet.
5.2 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Falls der Retreat durch höhere Gewalt (z.B. Epidemien, Unwetter, Katastrophen, Krieg) oder nicht zumutbare Gefahr für den Teilnehmer nicht vertretbar ist, hat Apura Yoga das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Es erfolgt eine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen unter Berücksichtigung der Kosten von Apura Yoga.
5.3 Retreatausschluss
Wenn der Teilnehmer während des Retreats ungeachtet einer Abmahnung von Seiten Apura Yoga nachhaltig stört (z. B. den Anweisungen der Kursleiter nicht Folge leistet, oder die Sicherheit anderer Teilnehmer gefährdet) oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann Apura Yoga ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen. Kündigt Apura Yoga, so behält Apura Yoga den Anspruch auf den Preis.

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6. HAFTUNG
6.1 Apura Yoga haftet nicht für Unglücksfälle, eventuelle Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und den damit verbundenen Terminverschiebungen, sowie für etwaige Folgekosten, die dem Teilnehmer daraus entstehen könnten.
6.2 Die Teilnahme am Surfkurs, Meditations- und Yogaunterricht sowie anderen angebotenen Aktivitäten, die Anreise, die Inanspruchnahme der genannten Leistungen sowie der Aufenthalt erfolgen auf eigene Verantwortung.
6.3. Die Haftung von Apura Yoga erstreckt sich nicht auf Gefahren, die zwangsläufig mit dem Wellenreitsport oder der angebotenen (sportlichen) Aktivitäten (Meditation, Yoga, Ausflüge) verbunden sind und vom Teilnehmer bewusst in Kauf genommen werden. Sie erstreckt sich auch nicht auf solche Schäden, die dem Teilnehmer während des Wellenreitens oder bei der Teilnahme an den angebotenen (sportlichen) Aktivitäten durch das Verschulden anderer Teilnehmer oder Dritter entstehen.
6.4 Apura Yoga haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Flüge, Sportveranstaltungen, Ausflüge, Ausstellungen, Appartmentvermittlung).
6.5 Eine Haftung für Verlust und Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer seitens Apura Yoga ist ausgeschlossen.
6.6 Die Surfausrüstung, sämtliche Sportgeräte sowie sonstige Gegenstände, die Eigentum von Apura Yoga sind, sind von den Teilnehmern ordnungsgemäß zu behandeln. Bei Beschädigung und bei Verlust haftet der Teilnehmer für den entstandenen Schaden.

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7. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
Die vertragliche Haftung von Apura Yoga wegen vertraglicher Schadensersatzansprüche des Teilnehmers wird für Schäden auf den Preis für den Retreat beschränkt, soweit ein Schaden dem Teilnehmer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugefügt wird.

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8. MINDESTTEILNEHMERZAHL
8.1 Für Apura Yoga Retreats sowie alle anderen angebotenen Aktivitäten beträgt die Mindestteilnehmerzahl 5 Personen.
8.2 Ist in der Teilnahmebestätigung auf die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis eine Woche vor dem Retreat Beginn) hingewiesen, so kann Apura Yoga erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und der Retreat nicht durchgeführt wird.
8.3 Apura Yoga wird dem Teilnehmer die vorstehende Erklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl spätestens bis eine Woche vor Retreat zugehen lassen.

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9. ÄNDERUNG DES VERANSTALTUNGSVERLAUFES
Änderungen des Veranstaltungsverlaufes sind nicht auszuschließen. Insbesondere bei witterungsbedingten Gefahren kann das Programm (Wellenreiten, einzelne Aktivitäten usw.) geändert und ein Alternativprogramm angeboten werden. In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Preises für den Retreat bzw. eines Teilbetrages.

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10. GEWÄHRLEISTUNG
10.1 Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Apura Yoga an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert.
10.2 Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers findet, erbracht wird. Die Mängelanzeige ist vor Ort vorzunehmen. Apura Yoga kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder geringer zu halten.
10.4 Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort Apura Yoga zur Kenntnis zu geben. Dieses ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.

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11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN/VERJÄHRUNG
11.1 Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen, nachträglicher Unmöglichkeiten und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Retreats gegenüber Apura Yoga geltend zu machen.
11.2 Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Die Ansprüche des Teilnehmers verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vorgesehenen Retreatende.

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12. SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Vertrages bzw. der übrigen Bestimmungen des Kleingedruckten.

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13. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Göppingen

Yvonne Stolz-Longaker und Donovan Longaker
Neuffenstr. 38/1
73107 Eschenbach

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